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„Besondere Hilfen“ sind bedarfsorientierte individuelle Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien, Kinder oder junge Menschen.
Hintergrund sind oftmals vielfältige komplexe Problemstrukturen der Betroffenen, denen mit den bestehenden Instrumentarien des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nicht oder nicht ausreichend begegnet werden kann.

Ein intensives, sozialraumorientiertes und flexibles Hilfsangebot erscheint dort sinnvoll, wo individuelle und/oder sozial bedingte Defizite oder Benachteiligungen ausgeglichen werden müssen und kostenträchtige Problemkumulationen verhindert werden sollen.

Einsatzfelder der „Besonderen Hilfen“ können unter anderem sein:

  • Verdacht auf Kindswohlgefährdung
  • Intensive Familienhilfe in besonderen Situationen/Notlagen, z.B. frühe Schwangerschaft, Todesfall, Behinderung,
  • Intensive Familienhilfe zur Abklärung weiterer bzw. ersetzender  Hilfen („Clearing“)
  • Intensive Einzelfallhilfe
  • Schulbegleitung und -integration
  • Kindergartenbegleitung und –integration
  • Unterstützung und Begleitung in haushaltsrelevanten Fragen 
    (Schaffung grundsätzlicher akzeptabler Rahmenbedingungen innerhalb des Haushalts, Vermeidung von „Vermüllung“ etc.)

Rechtliche Grundlagen für die Ausgestaltung des Angebotes sind die
§§ 16 sowie 27ff SGB VIII.
Handlungsgrundlage findet sich durch die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII.

Eine differenzierte Ausgestaltung der Hilfe nebst einem entsprechenden Kostenrahmen findet gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt als Kostenträger statt.

Folgende differenzierte „Besondere Hilfen" können aktuell angeboten werden:

Krisenintervention, intensive ambulante Betreuung
Eine akute Krise/Problemkonstellation bedingt einen zeitnahen und/oder zeitlich intensiven Einsatz in der Familie. Das Familiensystem ist zum Beispiel durch Krankheit oder ähnliches der/des Sorgeberechtigten nicht in der Lage, den notwendigen Erziehungs- und Versorgungsaufgaben gegenüber den Kindern zeitlich absehbar gerecht zu werden. Das Instrumentarium der Sozialpädagogischen Familienhilfe greift hier zu kurz und kann ggf. nach Beendigung der Krise als Hilfsangebot installiert werden. Der Einsatz erfolgt je nach Gesamtsituation durch pädagogische Fachkräfte oder Fachkräfte anderer Professionen bzw. Betreuungshelfer.

Clearing
Das „Clearing“ richtet sich an Familien, deren Kinder und Jugendliche in komplexen Problemkonstellationen. Es bietet konkrete Hilfe zur Klärung einer schwierig gewordenen Familiensituation und zur gemeinsamen Entwicklung von möglichen geeigneten Hilfsangeboten und weiteren Perspektiven mit allen Beteiligten und dem zuständigen Jugendamt.
Die Hilfe für die Familie erfolgt analog nach den Prinzipien der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft „vor Ort”, direkt im sozialen Nahraum und unter den Bedingungen des familiären Alltags. Die Clearingfragen werden zuvor gemeinsam mit den Beteiligten im Hilfeplan festgelegt.

Das Clearing versteht sich als Ergänzung zu der im Vorfeld erfolgten Anamnese des Jugendamtes und soll zu einer Entscheidungsfindung für eine mögliche weiterführende Hilfe dienen. Aufgrund unterschiedlichster Umstände, in der Regel dem fehlenden intensiven und konkreten Bezug zum Lebensalltag der Familie, ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen.
Das Clearing kann auch im Zusammenhang mit einer teilstationären oder stationären Unterbringung erfolgen und sich beispielweise der Fragestellung einer Rückführung des Kindes/Jugendlichen in die Familie widmen.
Die Clearingphase ist in der Regel auf 3 Monate zeitlich befristet und wird auf Grundlage eines erstellten Abschlussberichtes mit entsprechenden Empfehlungen durch ein Abschlussgespräch mit allen Beteiligten beendet.
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Haushaltshilfe/-unterstützung
Bei der Haushaltshilfe erfolgt der ergänzende Einsatz einer entsprechenden Fachkraft (Hauswirtschafter/in, Koch/Köchin etc. bzw. eines Betreuungshelfers mit entsprechender Erfahrung) vor dem Hintergrund einer defizitären Haushaltssituation. Dieses kann sowohl die Ordnung und Hygiene wie auch ernährungstechnische Fragestellungen und entsprechendes beinhalten. Die Ausgestaltung erfolgt zeitlich befristet mit dem Ziel, eine akute defizitäre Situation zeitnah zu verbessern und durch entsprechende Anleitung eine nachhaltige Eigenständigkeit der betroffenen Familie in diesem Bereich zu erreichen.

Schulische Unterstützung
Die schulische Unterstützung fokussiert alle schulischen Belange, um dem Schüler/der Schülerin die Teilhabe im Klassenverband des Sozialraumes zu ermöglichen. Im Konfliktfalle mit der Schule erfolgt eine Moderation; Motivation und konkrete Unterstützung bei den inhaltlichen Aufgabenstellungen bis hin zur Schulbegleitung sind weitere elementare Bestandteile des Angebotes. Das Angebot kann durch Studenten/in o.ä. geeignete Betreuungshelfer erfolgen.

Personal Coach
Insbesondere bei der Ausbildungssuche bzw. in der Bewerbungsphase erfolgt der Einsatz eines Personal Coaches. Ziel ist, ergänzend zu den Angeboten der zuständigen Arbeitsagentur nach standardisierten Bewertungsverfahren die Stärken und Schwächen des jungen Menschen heraus zu arbeiten und somit den Berufsfindungsprozess im Sinne einer Persönlichkeitsanalyse auf ein Fundament zu stellen. Die Aufarbeitung der erkannten Defizite sowie die Herausstellung der Stärken ermöglichen eine Optimierung des Bewerbungsverfahrens.

Frühe Hilfe/Baby und Kleinkind
Hier erfolgt der Einsatz einer entsprechenden Fachkraft im Umgang mit Neugeborenen und Kleinkindern (Hebamme, Kinderkrankenschwester u. ä. mit Zusatzqualifikation), um die Beziehung zu den Neugeborenen, Babys und Kleinkindern weiter zu vertiefen und vor allem junge Mütter zu unterstützen.
In Einzelfällen kann der Einsatz auch zur Klärung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII beitragen.

Psychologische Beratung/Therapie
Der Grundsatz hat Bestand, dass ihm Rahmen der Hilfe für psychologische und /oder therapeutische Angebote die Möglichkeiten durch niedergelassene Ärzte, Psychologen und ähnliche Fachgebiete in Kostenträgerschaft der Krankenkassen erfolgen soll. Nicht immer gelingt eine passende Umsetzung.
gSofa bietet hier durch entsprechendes Fachpersonal (PsychologeIn, ErgotherapeutIn, MotopädeIn etc.) die Möglichkeit, das entsprechende Angebot vor Ort an zu bieten.

Betreuungshelfer/unterstützender Einsatz
Betreuungshelfer sind angeleitet Tätige, welche bestimmte Aufgabenstellungen im Rahmen der gewährten Hilfe nach § 16 bzw. §§ 27 in Verbindung mit § 30 und § 31 dort ergänzen, wo der Einsatz der qualifizierten pädagogischen Fachkraft nicht notwendig erscheint. Dieses kann durch Begleitung zu notwendigen Terminen, der Informationsrecherche oder ähnlichem erfolgen.
Die Betreuungshelfer sind fester Bestandteil des Teams, werden fachlich angeleitet und nehmen an entsprechenden Fortbildungen und Supervision teil. Eine Beschäftigung erfolgt vor dem Hintergrund sozialversicherungspflichtiger Regelungen.

Bürgerschaftliches Engagement
Nach Beendigung der gewährten Hilfe kann eine weitere Begleitung der Familie/des jungen Menschen im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagements erfolgen. gSofa kooperiert hier mit Gruppierungen und vorhandenen Möglichkeiten im Sozialraum der Familie, zum Beispiel mit Seniorenvereinigungen oder ähnlichen Gruppierungen. Die Grundlagen der Ausgestaltung ergeben sich nach den Ausführungen der Literatur „Bürgerschaftliches Engagement: Ein Überblick und Möglichkeiten für Staat und Gesellschaft“ .
gSofa versteht sich hier als Partner eines zu gestaltenden Netzwerkes und berechnet für die Koordination, Fortbildung, Steuerung und Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich Tätigen eine Monatspauschale. Die notwendigen Strukturen, Ausstattung und Räumlichkeiten von gSofa können genutzt werden.

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