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Die „Integrationshilfe“ für Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder / Jugendliche ist eine differenzierte Leistung im Rahmen der Angebote von gSofa. Ein möglicher gesetzlicher Anspruch der Integrationshilfe kann sich aus den Bestimmungen der Sozialgesetzbücher SGB VIII, SGB III, SGB XII, SGB IX ergeben.

Zielsetzungen der Integrationshilfen ist die direkte Unterstützung der Betroffenen und / oder deren Familie sowie damit verbunden die Integration in den Sozialraum. Die Integrationshilfe wird entweder durch angelernte Nichtfachkräfte oder im Bedarfsfall durch Fachkräfte durchgeführt. Kostenträger sind die zuständigen Jugendämter, Rehabilitationsämter, Krankenkassen oder auch Selbstzahler.

Einsatzfelder der „Integrationshilfen“ können unter anderem sein:

  • Verhinderungspflege
  • Schulbegleitung
  • Haushaltshilfe

Eine differenzierte Ausgestaltung der Hilfe nebst einem entsprechenden Kostenrahmen findet gemeinsam mit dem zuständigen Kostenträger statt.

Folgende differenzierte „Integrationshilfen" können aktuell angeboten werden:

Verhinderungspflege
Text folgt

Schulbegleitung
Schulbegleitung wird bei Bedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt.
Kinder oder Jugendliche haben einen gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn z. B. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Schulbegleitung, z. B. durch Integrationshelfer, unterstützt und begleitet Schüler und Schülerinnen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind, bei Bedarf im Schulalltag in Regel- oder Förderschulen.
Pädagogisch bedeutsam für den betroffenen Kreis von Kindern und Jugendlichen ist

  • Ein oft sehr individuelles Persönlichkeits- und Leistungsprofil
  • Ein hoher Bedarf an individueller Orientierungsgebung
  • Ein hoher Bedarf an Dialogangeboten und Begleitung zum Aufbau eines Vertrauens gegenüber der Welt.
  • Wesentliche Zielsetzungen der Schulbegleitung sind die Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen (z.B. bei körperlich-/geistiger Behinderungen: Toilettengang, An- und Ausziehen, Essen) und bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen. Übergeordnetes Ziel ist es, durch stetige Fortentwicklung die Begleitung durch Integrationshelfer letztendlich entbehrlich zu machen.

Leistungsbeschreibung Schulbegleitung als pdf Download

Haushaltshilfe/-unterstützung
Text folgt

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